AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

der Camping- und Ferienpark Orsingen GmbH

Allgemeines

Mit dem Betreten oder Befahren des Campingplatzes sowie mit dem Beziehen eines Stellplatzes, eines Zeltplatzes oder einer Mietunterkunft erklärt sich der Gast mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der derzeit gültigen Preisliste, der Platzordnung und dem Datenschutz sowie möglichen Fotoaufnahmen für sämtliche Werbemedien des Camping- und Ferienpark Orsingen inklusive Internet und Presse einverstanden. Die Fotos werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Camping- und Ferienpark benutzt. Das Betreten des Platzes oder eines Mietobjektes bedarf einer Anmeldung an der Rezeption. Für die Benutzung des Campingplatzes und seiner Einrichtungen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Der Campingplatz ist ganzjährig geöffnet. In den Wintermonaten erfolgt ein eingeschränkter Winterdienst und das Betreten und Befahren des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr unter Ausschluss einer Haftung des Eigentümers. Sämtliche Hygiene- und Verhaltensregeln, sowie Reisevoraussetzung und -bestimmungen aufgrund einer Pandemie und der daraus erlassenen gültigen Verordnung sind von jedem Gast in Eigenverantwortung einzuhalten.

Haftung und Haftungsausschluss

Der Campingplatzbetreiber haftet nur nach Verschuldungsgrundsätzen der Delikthaftung nach §§ 823 ff BGB (nicht aus Vertrag), wenn Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt werden. Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Schäden und Verluste, die Campinggästen oder Besuchern durch Handlungen Dritter oder Ereignisse infolge höherer Gewalt entstehen. Eine Haftung für eingebrachte Sachen (§§ 701 ff BGB) erfolgt nicht. Jeder Camper übernimmt die Haftung für die Nutzung der Animation, der Kinderbetreuung, der Minigolfanlage, des Spielplatzes, des Bolzplatzes, des Fuß-und Volleyballfeldes, sämtlicher Sportplätze und Streichelzoo und des Freibadgeländes inkl. Spielanlagen, Schwimmbecken, Kinderbecken und Breitwellenwasserrutsche.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser AGB’s gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

Hausrecht/Gewerbebetrieb

Der Campingplatzbetreiber übt das Hausrecht aus. Den Anordnungen und Weisungen des Verwaltungspersonals, insbesondere auch hinsichtlich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Reisemobilen und sonstigen Fahrzeugen sowie von Zelten oder ähnlichen Anlagen, ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten. Der Campingplatzbetreiber behält sich das Recht vor, die Aufnahme von Personen zu verweigern, beziehungsweise Gäste oder Besucher vom Platz zu verweisen. Auf dem Campingplatz und vom Campingplatz aus sind Handels- und Gewerbetätigkeiten aller Art, Schaustellungen sowie das Feilbieten von Waren nicht gestattet. Gleichfalls untersagt sind Glücksspiele mit Gewinnausschüttung sowie Wettveranstaltungen.

Stellplatznutzung für Wohnwagen/Wohnmobile, Zelte

Der Stellplatz kann ab 14:00 Uhr bezogen werden und sollte bis 11:00 Uhr geräumt sein. Bei Abreise nach 12:30 Uhr berechnen wir eine Spätabreisegebühr in Höhe des Stellplatzpreises. Eine Aufenthaltsverlängerung ist nur nach Absprache mit der Rezeption möglich und wenn der Stellplatz nicht vorreserviert ist. Der Stellplatz ist ausschließlich zu Erholungszwecken zu nutzen. Gästen ist es ohne Genehmigung nicht gestattet, Gräben zu ziehen oder Stellplätze einzufrieden. Die zugewiesenen Stellplätze sind während der gesamten Verweildauer beizubehalten. Die Stellplatzgrenzen sind mit einem Abstand von 50 cm zum angrenzenden Nachbarn einzuhalten. Ein Stellplatzwechsel ist nur nach vorheriger Genehmigung zulässig. Die Fahrzeuge der Stellplatznutzer sind auf dem angemieteten Stellplatz abzustellen. Der Betreiber behält sich vor, reservierte oder fest gebuchte Stellplätze sowie auch Jahres- und Saisonstellplätze jederzeit auf einen anderen Stellplatz umzubuchen, wenn es erforderlich ist. Dies wird weder als Kündigungs- noch als Stornierungsgrund anerkannt. Abwasser ist in den dafür vorgesehenen Abflüssen zu entsorgen. Keinesfalls darf das Abwasser auf Rasenflächen, in den Spülbecken oder im Wald entsorgt werden. Bei Missbrauch haftet der Verursacher in vollem Umfang. Das Reinigen von Fahrzeugen ist auf dem Gelände des Campingplatzes nicht erlaubt.

Die Sicherheitsbestimmungen bezüglich der Nutzung von Flüssiggas- oder Elektrogeräten sind einzuhalten. Baum- und Heckenschneiden ist nur nach Absprache mit dem Campingplatzbetreiber erlaubt. Um die Rasenflächen zu schonen, ist die Nutzung von Planen z. B. unter Vorzelten nicht gestattet.

Grillen – ist unter Aufsicht mit einem Gas- oder Elektrogrill und Holzkohlegrill mit feuerfestem Behälter erlaubt. Auf Rücksicht zu den Nachbarn bevorzugen wir das Grillen mit Gas- oder Elektrogrills. Offenes Feuer ist nur an den öffentlichen Grillstellen gestattet. Bei Waldbrandgefahr gelten die Vorgaben der Behörden. Der Betreiber der Feuerstelle (Gast) haftet für entstandene Schäden durch Funkenflug oder Brand.

Mietunterkünfte

Die Mietobjekte können am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen und müssen am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt werden. Die Innenwände sind meist eher dünn und die Möbel in “Leichtbauweise” – und daher nur beschränkt für Personen geeignet, die über 100 kg wiegen. Die Ausstattung wird dem Gast leihweise während der Mietdauer zur Verfügung gestellt. Was diese Ausstattung genau beinhaltet, entnehmen Sie der Auslage in den Mietunterkünften oder unserer Homepage. Die Ausstattungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln, in einem annehmbaren Zustand und unbeschädigt zu hinterlassen. Bei Nichteinhaltung bleibt es dem Campingplatzbetreiber überlassen, jegliche Zuwiderhandlung in Rechnung zu stellen. In den Mietunterkünften ist das Rauchen verboten (Rauchmelder). Hunde und andere Haustiere sind in unseren Mietunterkünften nicht erlaubt. Die Einrichtungen sind aus Sicherheitsgründen nur für Personen bis max. 100 kg ausgelegt. Buchungs- und Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Angeboten und Bestätigungen oder fragen Sie an der Rezeption nach. Folgende Reinigungsarbeiten sind bei Abreise vom Gast selbst zu erledigen, ansonsten werden wir den Mehraufwand für die Reinigung mit 100,- € berechnen: Abwaschen des Geschirrs, Kühlschrank leeren, Mülleimer leeren, Müll entsorgen, besenrein hinterlassen.

Reservierung

Eine Reservierung erfolgt bei uns immer schriftlich und ist verbindlich. Sie erhalten von uns eine Bestätigung. Bei den Mietunterkünften erfolgt die Zahlung des Buchungsbetrages bis spätestens 6 Wochen vor Anreise. Beachten Sie bitte, dass eine Nichtzahlung des Buchungsbetrages keine Aufhebung der Reservierung bewirkt und diese daher verbindlich bleibt, uns jedoch berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Gastaufnahmevertrag zurückzutreten.

Stornierung

Wenn Sie Ihre Reise stornieren, nicht anreisen oder vorzeitig abreisen, bleibt unser Anspruch auf den vereinbarten Buchungsbetrag bestehen. Im Fall eines solchen Rücktritts gelten folgende Rechte:

Stellplatz für Wohnwagen/Wohnmobil, Zelte:

Kostenfrei bis 15 Tage vor dem Anreisetag,
80% des Buchungsbetrages von 14 Tage bis 1 Tag vor dem Anreisetag,
100% des Buchungsbetrages am Anreisetag, bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise

Mietunterkünfte:

Kostenfrei bis 6 Wochen (42Tage) vor dem Anreisetag,
20% des Buchungsbetrages von 42 Tage bis 15 Tage vor dem Anreisetag
80% des Buchungsbetrages von 14 Tage bis 1 Tag vor dem Anreisetag,
100% des Buchungsbetrages am Anreisetag, bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise. Die geleistete Anzahlung wird dem Gast abzüglich o.g. Stornokosten zurücküberwiesen.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei einer beliebigen europäischen Reiseversicherung.

Preise

Es sind die Preise aus der aktuellen Preisliste gültig. Unsere Preise sind immer inklusive der aktuellen Mehrwertsteuer. Sollten wir aufgrund einer Pandemie o.ä., Reparaturen oder sonstigen Gründen Teilbereiche der Campinganlage geschlossen halten müssen oder Aktivitäten nicht anbieten können, haben Sie keinen Anspruch auf reduzierte Preise oder kostenfreie Stornierung.

Tierhaltung

Haustiere sowie Hunde sind, wenn es sich nicht um Kampfhunde handelt, auf dem Campingplatz erlaubt, jedoch nicht unseren Mietunterkünften. Lediglich der Zutritt zum Freibadgelände und zum Restaurant ist Haustieren untersagt! Voraussetzung ist ferner, dass eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung besteht. Die Zurückweisung von Campern mit Haustieren bedarf keiner Begründung. Hunde aller Größenordnungen sind grundsätzlich auch auf dem eigenen Stellplatz an der Leine zu führen. Der Tierhalter hat stets dafür Sorge zu tragen, dass andere Campinggäste nicht belästigt oder gefährdet werden. Hunde müssen außerhalb des Campingplatzes ausgeführt werden. Für die ordnungsgemäße Entfernung und Entsorgung der Notdurft im Restmüllcontainer ist der Tierbesitzer verpflichtet. Am Platzeingang finden Sie eine DOG-Station mit Plastiktüten, in denen Sie den Hundekot entsorgen können. Zur Vermeidung von Verunreinigungen ist das Füttern von Vögeln, Schafen, Eseln und jeglicher Art von Waldbewohner auf dem gesamten Campingplatz nicht gestattet. Dies gilt auch für das umliegende Landwirtschaftsland (Futterverunreinigung).

Ruhezeiten und Nachtruhe

Die Ruhezeiten auf dem Campingplatz sind von 12:30 bis 14:00 Uhr und 22:00 bis 7:00 Uhr. Bitte bedenken Sie, dass wir ein Familienplatz mit vielen Kindern und Familien sind, weshalb wir sehr auf die Einhaltung der Nachtruhe ab 22:00 Uhr achten! Für Familien und Gruppen, die feiern wollen, ist unser Familiencampingplatz nicht geeignet. Auch sind keine Partyzelte, Gruppenfeiern und Geburtstagspartys abends geduldet. Wir bitten um Ihr Verständnis. Radio, Fernsehgeräte usw. sind immer nur so laut einzustellen, dass sie andere nicht stören. Während der Ruhezeiten sind laute Gespräche, lautes Rufen, Geschrei, Musik usw. grundsätzlich zu unterlassen. Müllentsorgung ist zu folgenden Zeiten gestattet: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 22:00 Uhr. Während der Nachtruhe ist die Einfahrtsschranke geschlossen, in Notfällen kann der Campingplatz bei der Ausgangsschranke verlassen werden.

Straßenverkehr / Schrankenkarte

Auf dem gesamten Campingplatzgelände sowie auf den Parkplätzen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Fahrzeuge jeglicher Bauart dürfen höchstens mit Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) nur auf dem direkten Weg bis zu den eigenen Stellplätzen bewegt werden. Motoren sind bei Stand- und Wartezeiten abzustellen. Auf dem gesamten Campingplatzgelände haben Fußgänger, Radfahrer und Nutzer anderer Freizeitgeräte Vorrang vor motorisierten Fahrzeugen. Während der Ruhezeiten ist die Nutzung von motorisierten Fahrzeugen oder anderen Maschinen untersagt. Für Gäste ist die Einfahrt auf den Campingplatz nur mit jeweils einem Kraftfahrzeug erlaubt. Das Mitnehmen von Autos auf den Platz ist für Besucher nicht gestattet.

Personen

Nur die angemeldeten Personen haben Zugang auf das Campinggelände, wenn die maximale Gesamtpersonenkapazität erreicht ist, können wir keine weiteren Personen aufnehmen. Während des gebuchten Reisezeitraums sind Personenwechsel anzumelden.

Minderjährige

Minderjährige Personen sind während ihres Aufenthaltes auf dem Campingplatz von ihren Erziehungsberechtigten oder von einer von dieser beauftragten, volljährigen Person zu beaufsichtigen. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre erhalten nur eine Campinggenehmigung, wenn Sie von Eltern, Lehrern oder anderen Aufsichtspersonen begleitet werden. Die Vermietung unserer Mietunterkünfte erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren. Personen ab 16 Jahren dürfen mit Einverständniserklärung (Formularvorlage ist bei uns erhältlich) der Eltern auf der Zeltwiese übernachten.

Freibadgelände

Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht ohne Beaufsichtigung das Freibadgelände nutzen. Das Springen vom Beckenrand sowie die Nutzung jeglicher Tauchgeräte oder anderer Wassersportgeräte sind untersagt. Im Kinderbecken sind Kinder nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Plantschen und Spritzen ist nicht erlaubt. Die Schwimmbecken und die Beckenbereiche sind für alle Gäste, insbesondere Kleinkinder nur mit entsprechend geeigneter Bekleidung, unter vorherigem Duschen und mit entsprechenden Badeschuhen zu nutzen. Sollte es zu Verunreinigungen des Schwimmwassers durch Kot oder Urin kommen, ist dies unverzüglich dem Campingplatzbetreiber zu melden. Das Rutschen ist nur nach DIN EN 1069-2:2010 erlaubt. Der Badeordnung, die am Eingang aushängt, sowie den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wir behalten uns vor das Freibad jeder Zeit zu schließen. Kleinkinder und Nichtschwimmer haben Schwimmhilfen zu tragen. Das Betreten und Nutzen des Freibades und der Rutsche sowie Steganlage erfolgt auf eigene Verantwortung. Hunde und andere Haustiere sind im Freibadgelände verboten.

Straftaten, Waffen und Drogen

Auf dem Campingplatz begangene, strafbare Handlungen werden unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Das Jugendschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung gilt auf dem gesamten Campingplatz. Der Handel, der Besitz sowie der Konsum von Drogen, betäubungs- bzw. rauschmittelähnlichen Stoffen sind auf dem gesamten Campingplatz verboten. Die Benutzung sowie das Mitführen oder Lagern von sämtlichen Waffen sowie pyrotechnischen Materialien ist auf dem gesamten Campingplatzgelände verboten.

Entsorgung und Mülltrennung

Ausschließlich für den auf dem Campingplatz entstehenden Hausmüll stehen Entsorgungsbehältnisse bereit. Es wird kein Müll entsorgt, der nicht auf dem Campingplatz entstanden ist. Die Nutzung der Recyclingbehältnisse (Papier und Glas) ist mit der Umweltabgabe abgegolten. Die gesetzlichen Müllversorgungsvorschriften sind einzuhalten. Sondermüll oder Sperrmüll jeglicher Art wird nicht entsorgt und ist vom Gast auf eigene Kosten auf entsprechend geeigneten Entsorgungsplätzen zu entsorgen. Bitte nachts keinen Müll im Vorzelt oder vor dem Wohnwagen aufbewahren. Zuwiderhandlungen können mit einer Strafe von 50 € belegt werden. Müllentsorgung ist zu folgenden Zeiten gestattet: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 22:00 Uhr.

Sanitärgebäude / Waschmaschine + Trockner

Die Sanitärgebäude und deren Einrichtungen sind schonend und rücksichtsvoll zu behandeln. Kinder unter 5 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson die Sanitäreinrichtungen benutzen. Jede Beschädigung bitten wir umgehend dem Campingplatzbetreiber anzuzeigen. Zur Sicherheit der Camper sind in den Sanitärgebäuden Rauchmelder installiert. Rauchen ist in Sanitärgebäuden verboten. Kurzfristige Sperrungen zur Durchführung notwendiger Reinigungs-bzw. Wartungsarbeiten können erfolgen. Das Sanitärgebäude bei der Zeltwiese wird entsprechend der Belegungszahlen geöffnet bzw. geschlossen. Die Öffnung der Sanitärgebäude liegen im Ermessen des Campingplatzbetreibers. Im Sanitärgebäude stehen Ihnen Waschmaschinen und Trockner zur Verfügung. Die jeweiligen Gebühren entnehmen Sie bitte direkt an den Geräten oder erfragen diese an der Rezeption. Bitte behandeln Sie die Ihnen zur Verfügung gestellten Geräte pfleglich und melden Sie umgehend Schäden oder Funktionsstörungen dem Campingplatzbetreiber. Es liegt im Ermessen des Betreibers, dem Gast jegliche Schäden in Rechnung zu stellen.

Strom, Wasser, Gas

Es dürfen nur Stromanschlüsse verwendet werden, die der VDE 0100 Teil 721 entsprechen. Die freistehenden Wasserstellen dienen nur zur Entnahme von Wasser, diese dürfen nicht fest angeschlossen werden. Wasser, Schmutzwasser und Fäkalien sind an den vorgesehenen Stellen zu entsorgen. Das Abspülen, Entleeren von Speiseresten, Wäschewaschen sowie die Körperreinigung ist am Platz der Wasserstellen untersagt. Bei den Komfortstellplätzen besteht die Möglichkeit das Schmutzwasser, außer Fäkalien, über einen eigenen Schlauch zu entsorgen. Es gilt das Landeswassergesetz. Alle Gas-, Wasser- und Elektroanlagen sind fachgerecht zu installieren. Die Gasanlagen haben eine gültige Gasüberprüfung. Der jeweilige Stellplatzmieter haftet für alle Personen- und Sachschäden. Die Elektrokästen sind abzuschließen und die Kabel sowie Anschlüsse so zu benutzen das niemand gefährdet werden kann. E-Autos o.ä. elektrische Fahrzeuge dürfen an all unseren Stromanschlüssen nicht geladen werden.

Anreise

Stellplätze und Mietunterkünfte, die am Anreisetag bis 20:00 Uhr nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über die spätere Belegung erfolgt ist, können von uns anderweitig genutzt werden. Ein Anrecht auf die gebuchte Kategorie besteht dann nicht mehr.

Abreise

Die Gäste müssen sich am Abreisetag bis zur Abreisezeit an der Rezeption abmelden. Eine Aufenthaltsverlängerung ist nur nach Absprache mit der Rezeption möglich.

1-2024